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BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden |
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Beihilferegelungen bzw. Beihilfeleistungen in den Ländern
Beihilferecht nicht bundeseinheitlich geregelt
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In einigen Ländern werden allerdings die Beihilferegelungen des Bundes unmittelbar angewendet: Für den Bund ist die Beihilfe vor allem in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.
In den meisten Ländern gelten inzwischen viele eigenständige Regelungen, die überwiegend als Rechtsverordnungen erlassen worden sind. Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen in den Ländern finden Sie auf dieser Website.
Die Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) sind als allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministeriums aufgrund der Ermächtigung in § 200 Bundesbeamtengesetz (BBG) erlassen.
Den Wortlaut der BBhV finden Sie hier.....
Die BBhV regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, bei Schutzimpfungen, Sanatoriums-, Hospiz- und Kuraufenthalten. Die Beihilfe ergänzt als Fürsorgeleistung die Eigenvorsorge der Beamtinnen und Beamten, die grundsätzlich aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.
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Bund |
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Bund (Beihilferegelung): Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (ab 14.02.2009)
ACHTUNG: Vor der Neuregelung der BBhV gab es die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Wir haben diese Vorschrift mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erfasst (auch, wenn diese Vorschriften durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) abgelöst und sind somit nicht mehr in Kraft ist: Beihilfevorschriften des Bundes - mit Hinweisen der Verwaltungsvorschriften |
>>>Beihilfevorschriften des Bundes |
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Länder |
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Beihilferegelungen des Landes Baden-Württemberg |
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Beihilferegelungen des Landes Bayern |
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Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung |
Weitere Informationen finden Sie im Taschenbuch "BEIHILFERECHT in Bund und Ländern", das Sie hier für 7,50 Euro bestellen können.
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