Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Beihilfefähige Aufwendungen nach dem Tode (§ 16 BhV)

Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte nur 19,50 Euro

Beamten-Magazin & Taschenbuch für Beamte: Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? Mit dem Doppelpack für 19,50 Euro (im Jahr) liefern wir Ihnen 1 x monatlich das Beamten-Magazin und 1 x jährlich das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" bequem nach Hause. Zur Bestellung  


Nach dem Tode

Beihilfefähige Aufwendungen nach dem Tode (§ 16 BhV)

Andere als die in § 16 Absatz 1 BhV genannten natürlichen Personen sowie juristische Personen erhalten die Beihilfe, soweit sie die von dritter Seite in Rechnung gestellten Aufwendungen bezahlt haben und die Originalbelege vorlegen. Sind diese Personen Erben des Beihilfeberechtigten, erhalten sie eine Beihilfe auch zu Aufwendungen des Erblassers, die von diesem bezahlt worden sind.

Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber "Die Beihilfe", den Sie hier für 7,50 Euro bestellen können.


PDF-SERVICE: Für nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten informieren wir in mehr als 60 OnlineBüchern im PDF-Format wir über die Beamtenversorgung, Beihilfe und Besoldung. Für den Bund und jedes Land gibt es jeweils ein eigenes OnlineBuch, z.B. "Beihilfe Bayern", "Besoldung NRW" oder Beamtenversorgung Hessen". Als Zusatzservice finden Sie im LOGIN-Bereich nützliche "Musterschreiben" als Hilfestellung für Anträge an den Dienstherrn >>>mehr Informationen  

NEU: Seminare zum Beamtenversorgungsrecht für Mitarbeiter und Sachbearbeiter von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen


  Startseite | www.verwaltungsbeamte.de | Impressum   © 2012 INFO-SERVICE