Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beihilfeverordnung - Berlin

Neu aufgelegt: Juli 2025

 

 Zu Indikationen von A bis Z und ausgewählten Kliniken 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern selbst komplizierte Sachverhalte in verständlicher Form.

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.



Beihilfeverordnung des Landes Berlin

>>>Auf einer weiteren Seite finden Sie kommentierte Texte und weitere Hinweise zu den Regelungen des Beihilferechts im Land Berlin

Hinweis der Redaktion:
Wir sind bemüht, die Rechtstexte der Beihilfeverordnung aktuell zu halten.

Inhaltsübersicht

 

Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Regelungszweck

§ 2 Beihilfeberechtigte

§ 3 Beamtinnen und Beamte im Ausland

§ 4 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 5 Konkurrenzen

§ 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen

§ 7 Verweisungen auf das Sozialgesetzbuch

§ 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit

§ 9 Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen

§ 10 Beihilfeanspruch

§ 11 Aufwendungen im Ausland

 

Kapitel 2 Aufwendungen in Krankheitsfällen
Abschnitt 1 Ambulante Leistungen

§ 12 Ärztliche Leistungen

§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern

§ 14 Zahnärztliche Leistungen

§ 15 Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen

§ 16 Auslagen, Material- und Laborkosten

§ 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf

§ 18 Psychotherapeutische Leistungen

§ 19 Psychosomatische Grundversorgung

§ 20 Tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie

§ 21 Verhaltenstherapie

 

Abschnitt 2 Sonstige Aufwendungen

§ 22 Arznei- und Verbandmittel

§ 23 Heilmittel

§ 24 Komplextherapien

§ 25 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke

§ 26 Krankenhausleistungen

§ 27 Häusliche Krankenpflege

§ 28 Familien- und Haushaltshilfe

§ 29 Familien- und Haushaltshilfe im Ausland

§ 30 Soziotherapie

§ 31 Fahrtkosten

§ 32 Unterkunftskosten

§ 33 Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheiten

 

Abschnitt 3 Rehabilitation

§ 34 Anschlussheil- und Suchtbehandlungen

§ 35 Rehabilitationsmaßnahmen

§ 36 Voraussetzungen für Rehabilitationsmaßnahmen

 

Kapitel 3 Aufwendungen in Pflegefällen

§ 37 Grundsatz

§ 38 Häusliche Pflege, Tagespflege und Nachtpflege

§ 39 Vollstationäre Pflege

§ 40 Palliativversorgung

 

Kapitel 4 Aufwendungen in anderen Fällen

§ 41 Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen

§ 42 Schwangerschaft und Geburt

§ 43 Künstliche Befruchtung, Sterilisation, Empfängnisregelung und Schwangerschaftsabbruch

§ 44 Tod der oder des Beihilfeberechtigten

§ 45 Erste Hilfe, Entseuchung und Organspende

 

Kapitel 5 Leistungsumfang

§ 46 Bemessung der Beihilfe

§ 47 Abweichender Bemessungssatz

§ 48 Begrenzung der Beihilfe

§ 49 Eigenbehalte

§ 50 Belastungsgrenzen

 

Kapitel 6 Verfahren und Zuständigkeit

§ 51 Bewilligungsverfahren

§ 52 Zuordnung von Aufwendungen

§ 53 Elektronische Gesundheitskarte

§ 54 Antragsfrist

§ 55 Geheimhaltungspflicht

§ 56 Festsetzungsstellen

§ 57 Verwaltungsvorschriften

 

Kapitel 7 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 58 Übergangsvorschriften

§ 59 Inkrafttreten

 

Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2): Ausgeschlossene und teilweise ausgeschlossene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Anlage 2 (zu §§ 18-21): Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1): Zugelassene Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer für Heilmittel

Anlage 4 (zu § 23 Absatz 1): Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel

Anlage 5 (zu § 25 Absatz 1): Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle sowie für Körperersatzstücke einschließlich Zubehör

Anlage 6 (zu § 25 Absatz 2): Nicht beihilfefähige Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle


Besonderes Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung, sowie zur Beihilfe in Bund und Ländern. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht für Tarifkräfte und Beamte, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld sowie Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei Bücher als PDF: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung


Red 20260611 / Red 20230807 ( Red MÖD 20210308

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.verwaltungsbeamte.de © 2026