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Nach einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren wird im öffentlichen Dienst an Bundesbeamte eine Jubiläumszuwendung gezahlt. Sie ist nach der Dauer gestaffelt und beträgt:
Während Beamtinnen und Beamte des Bundes die Jubiläumszuwendung noch erhalten, haben inzwischen mehrere Bundesländer (u. a. Niedersachsen, Sachsen) im Rahmen allgemeiner Sparmaßnahmen die Zahlung dieser „Treueprämie" eingestellt. Dagegen hat das Land Hessen sie rückwirkend zum 1. Januar 2001 wieder eingeführt.
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