Einigung in der Tarifrunde 2023 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: zehn eBooks zu den wichtigsten Themen für Beamte und dem Öffentlichen Dienst
Für nur 15 Euro im Jahr können Sie mehr als zehn Taschenbücher als eBook herunterladen, u.a. das eBook Tarifrecht. Daneben finden Sie die Bücher zu Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. Sie können die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen
>>>mehr Informationen


 

Zur Übersicht der Meldungen zum Tarifbereich im öffentlichen Dienst

Einigung in der Tarifrunde 2023 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder

Ergebnis zur Tarifrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2023 (gilt aber nicht für Hessen)

In der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben die Tarifparteien Samstagmittag (9.12.2023) in Potsdam ein Tarifergebnis erzielt, das im Kern dem Abschluss mit Bund und Kommunen vom April 2023 entspricht. „Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte“, betonte Frank Werneke, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Durch den Tarifvertrag erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro:
- Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt.
- Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto.
- Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro.
- Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent.

Dual Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten demnach im Dezember 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 1.000 Euro
- sowie in der Zeit vom Januar bis zum Oktober 2024 monatlich jeweils 50 Euro netto.
- Die Ausbildungsentgelte steigen ab 1. November 2024 um 100 Euro, ab dem 1. Februar 2025 um weitere 50 Euro.

Außerdem konnte eine unbefristete Übernahme von Auszubildenden vereinbart werden, die eine Abschlussnote von 3 oder besser erzielt haben.

Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate bis zum 31. Oktober 2025.

Im Durchschnitt steigen die Gehälter der Länderbeschäftigten während der Laufzeit um mehr als elf Prozent.

Bei den weiteren Regelungen konnte unter anderem die Ausweitung der bestehenden Pflegezulage auf den Justiz- und Maßregelvollzug und der Zulage für den Gesundheitsdienst erreicht werden. Für die Sozial- und Erziehungsdienste verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf die Gewährung von Zulagen von 130 und 180 Euro für bestimmte Entgeltgruppen in den Stadtstaaten.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger übertragen wird.

„Das Tarifergebnis konnte nur erzielt werden, weil Zehntausende von Beschäftigten mit Streiks quer durch den gesamten Bereich des öffentlichen Dienstes der Länder Druck auf die Arbeitgeber gemacht haben. Dieser Druck hat die Einigung erst möglich gemacht“, betonte Werneke.

ver.di startet nun eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis. Im Anschluss entscheidet die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst abschließend.

ver.di-Pressemitteilung vom 09.12.2023


{referenz:usb_die_oeffentliche_verwaltung}


Red 20231212 / 20231209 / 20231001

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.verwaltungsbeamte.de © 2024