Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbesoldungsgesetz (LBesG M-V) Mecklenburg-Vorpommern: § 92 Übergangsvorschrift wegen Wegfalls der Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes mit leitender Funktion in der Erprobungszeit

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Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung  

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Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern

 

Abschnitt VIII
Übergangs- und Schlussvorschriften

Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):

§ 92 Übergangsvorschrift wegen Wegfalls der Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes mit leitender Funktion in der Erprobungszeit

(1) Auf Beamtinnen und Beamte nach § 127 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes ist für die Dauer der Fortsetzung der Erprobungszeit für Ämter mit leitender Funktion § 8a des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001 (GVOBl. M-V S. 321), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 490) geändert worden ist, mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Zulage ab dem ersten Tag der Erprobungszeit gewährt wird. Ein Anspruch auf Zahlung der Zulage vor dem 1. Juni 2021 wird hierdurch nicht begründet.

(2) Beamtinnen und Beamte nach § 127 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes, die am 31. Mai 2021 einen Anspruch auf Zahlung der Zulage nach § 8a des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001 (GVOBl. M-V S. 321), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Juni 2020 (GVOBl. M-V S. 490) geändert worden ist, haben, erhalten die Zulage bis zum Ende des Zeitraums der bisherigen Erprobungszeit, soweit sie nicht vorher befördert werden. Soweit eine Dauer der bisherigen Erprobungszeit nicht festgesetzt worden ist, gilt eine Gesamtdauer von zwei Jahren.


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- Rügen mit seinem Kreidefelsen
- das noble Schweriner Schloss
- sowie die autofreie Insel Hiddensee
- und die Mecklenburgische Seenplatte.

Ahrenshoop und das Künstlerdorf, Die Landeshauptstadt Schwerin, Insel Hiddensee, Insel Rügen und der Jasmund Nationalpark, Müritz Nationalpark, Mecklenburgische Seenplatte, Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft, Rostock, Sonneninsel Usedom, Warnemünde und Hansestadt Wismar.

Küste und ihre Inseln

Fischland-Darß-Zingst (perfekt für Naturfans). Feine Sandstrände, dichte Wälder und den berühmten Weststrand.

Insel Rügen: Nationalpark Jasmund mit dem Kredifelsen sowie einer einzigartigen Bäderarchitektur in Binz.

Insel Hiddensee: Ganz ruhig und ohne Autos. Ideal zum Abschalten und Wandern.
Insel Usedom: Die Sonneninsel hat weite Sandstrände und sehr schöne Seebrücken in den Kaiserbädern.

Die Seen und das Binnenland

Mecklenburgische Seenplatte: Das „Land der 1.000 Seen“. Müritz ist der größte Binnensee. Ein Paradies zum Bootfahren und Radeln.

Mecklenburgische Schweiz: Eine hügelige Landschaft mit klaren Seen, alten Alleen und verträumten Gutshäusern.

Historische Städte

Rostock, Wismar & Stralsund: Diese Hansestädte haben alte, wunderschöne Backstein-Altstädte, die zum Teil zum UNESCO-Welterbe gehören.

Schwerin: Die Landeshauptstadt besticht durch das märchenhafte Schweriner Schloss auf einer Insel.

Warnemünde: klassischer Ort an der Ostsee mit einem wunderschönen Strand, Leuchtturm und Fischbrötchen am Hafen.

 

Red 20260814

 

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