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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung) - Übersicht -
vom 27. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 597, 598)
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
2. Abschnitt
Einzeln abzugeltende Erschwernisse
1. Titel - Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
§ 3 Allgemeine Voraussetzungen
§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage
§ 4a Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
§ 5 Ausschluß der Zulage durch andere Zulagen
§ 6 Sonstiger Ausschluß der Zulage
§ 6a (weggefallen)
2. Titel - Zulage für Tauchertätigkeit
§ 7 Allgemeine Voraussetzungen
3. Titel - Zulagen für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen
§ 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
4. Titel - Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern, an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
§ 12 Allgemeine Voraussetzungen
5. Titel - Zulagen für Klimaerprobung und Unterdruckkammerdienst
§ 16 Zulage für Klimaerprobung
§ 16a Zulage für Soldaten im Unterdruckkammerdienst
6. Titel - Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter
§ 17 Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage
7. Titel - Notfallsanitäterzulage
§ 17a Notfallsanitäterzulage
3. Abschnitt
Zulagen in festen Monatsbeträgen
§ 19 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
§ 20 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
§ 21 Zulagen für den Krankenpflegedienst
§ 22 Zulage für Beamte in besonderen Bereichen der Landespolizei und des Verfassungsschutzes
§ 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
§ 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 23a Zulage im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
§ 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
§ 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote
§ 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
§ 23e Zulage für Kampfschwimmer und Minentaucher
§ 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
§ 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
§ 23h Zulage für Fallschirmspringer
§ 23i Zulage im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Radarführungsdienst
§ 23j Zulage für Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst
§ 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
§ 23m Zulage für Soldaten im Kommando Spezialkräfte
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