Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung) - Übersicht -

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..

Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 



Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Erschwerniszulagenverordnung) - Übersicht -

vom 27. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 597, 598)

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften 

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage

 

2. Abschnitt
Einzeln abzugeltende Erschwernisse

1. Titel - Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen

§ 4 Höhe und Berechnung der Zulage

§ 4a Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

§ 5 Ausschluß der Zulage durch andere Zulagen

§ 6 Sonstiger Ausschluß der Zulage

§ 6a (weggefallen)

 

2. Titel - Zulage für Tauchertätigkeit

§ 7 Allgemeine Voraussetzungen

§ 8 Höhe der Zulage

§ 9 Berechnung der Zulage

 

3. Titel - Zulagen für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen

§ 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition und für besonders gefährliche Munitionserprobungen

§ 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler

 

4. Titel - Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern, an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes

§ 12 Allgemeine Voraussetzungen

§ 13 Höhe der Zulage

§ 14 Berechnung der Zulage

§ 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes

 

5. Titel - Zulagen für Klimaerprobung und Unterdruckkammerdienst

§ 16 Zulage für Klimaerprobung

§ 16a Zulage für Soldaten im Unterdruckkammerdienst

 

6. Titel - Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter

§ 17 Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage

 

7. Titel - Notfallsanitäterzulage

§ 17a Notfallsanitäterzulage

 

3. Abschnitt
Zulagen in festen Monatsbeträgen

§ 18 Entstehung des Anspruchs

§ 19 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit

§ 20 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst

§ 21 Zulagen für den Krankenpflegedienst

§ 22 Zulage für Beamte in besonderen Bereichen der Landespolizei und des Verfassungsschutzes

§ 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

§ 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen 

§ 23a Zulage im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts 

§ 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe

§ 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote 

§ 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe

§ 23e Zulage für Kampfschwimmer und Minentaucher 

§ 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes

§ 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst

§ 23h Zulage für Fallschirmspringer

§ 23i Zulage im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Radarführungsdienst

§ 23j Zulage für Führer oder Ausbilder im Außen- und Geländedienst

§ 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen

§ 23l Zulage für Bergführer

§ 23m Zulage für Soldaten im Kommando Spezialkräfte

§ 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  


Red 20231128

 

Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.verwaltungsbeamte.de © 2024