Alimentation zu gering - hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu im II. Vj. 2026 eine Broschüre heraus (unmittelbar nach Beschluss eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Behörden und Verwaltungsstellen

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst oder Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr - auch für Beschäftigte der kommunalen Verwaltung geeignet. Sie können alle Bücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Wissenswertes zum Beamtenrecht, Beihilfe, Beamtenversorgung, Tarifrecht (TVöD, TV-L),  Nebentätig-keitsrecht, Berufseinstieg und Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Neu aufgelegt: Jahr 2025


ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise fünfstellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte und Versorgungsempfänger im Bund (mit Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowie einigen Ländern durch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 


 

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Mehr Informationen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst:

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Aktuelles I Beamte I Öffentlicher Dienst

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Herzlich Willkommen beim Internetportal der öffentlichen Verwaltung!

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Aktuelles: Besoldung Bundesbereich 2025/2026: Gesetzentwurf der Bundesregierung verzögert sich weiter

Der zuletzt durch Bundesinnenminister Dobrindt für den Herbst des vergangenen Jahres angekündigte Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten verzögert sich nach dem am 19.11.2025  veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Berliner Besoldung (Beschluss vom 17.09.2025 – Az. 2 BvL 5/18) >>>mehr Informationen .

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Aktuelles aus der Rechtsprechung

Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)


 

Öffentliche Verwaltung

In der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen arbeiten rund 5 Mio. Menschen, davon sind etwa 3 Mio. im Tarifbereich und 2 Mio. im Beamtenverhältnis beschäftigt. Die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sind wesentlich vielfältiger als es die meisten glauben. Die öffentliche Verwaltung gliedert sich in Bund, Länder, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Die öffentliche Verwaltung ist bemüht Prozesse und Arbeitsabläufe zu optimieren und Bürgerinnen bzw. Bürger besser zu bedienen, beispielsweise durch Automatisierung von Routineaufgaben, Chatbots für Bürgerfragen und die Unterstützung bei der Dokumentenprüfung.

Herausforderungen

sind jedoch der Mangel an Fachkompetenzen, rechtliche Unsicherheiten und die Notwendigkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen in der Nutzung neuer Technologien geschult werden, sodass durch KI tatsächlich ein Mehrwert entsteht.

Anwendungsbereiche

Automatisierung von Routineaufgaben: Plausibilitätsprüfung von Anträgen, Prüfung der Vollständigkeit von Dokumenten 

Service für Bürgerinnen und Bürger

Chatbots können rund um die Uhr häufig gestellte Fragen beantworten, beispielsweise zur Müllabfuhr oder Kfz-Zulassung.

Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarenbeir

Durch die Automatisierung können Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter entlastet werden, dsdurch steht mehr Zeit für komplexe oder persönliche Aufgaben vzur Verfügung.

Unterstützung bei Entscheidungen:

KI kann beispielsweise Datenanalysen durchführen, die als Grundlage für bessere Entscheidungen dienen, z.B. bei der Stadtplanung.

Sicherheit:

Mehr Schutz vor Cyberangriffen ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichenm Verwaltung.

Herausforderungen und Hürden

Fehlende Kompetenzen:
Ein Mangel an Wissen und Fähigkeiten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bremst die flächendeckende Einführung und effektive Nutzung von vorhandenen technioschen Möglichkeiten aus.

Rechtliche Unsicherheiten:
Es gibt Unsicherheiten bezüglich rechtlicher Rahmenbedingungen, die den Einsatz von KI in der Verwaltung erschweren.

Fachkräftemangel:
Obwohl KI helfen kann, den Fachkräftemangel auszugleichen, besteht auch in diesem Bereich ein Mangel an qualifiziertem Personal, um KI-Systeme zu entwickeln und zu betreuen.

Lösungsansätze
Ausbildung und Schulung:
Es werden Weiterbildungs- und Schulungsangebote benötigt, um die Mitarbeiter:innen mit den notwendigen KI-Kompetenzen auszustatten.

Rechtliche Klarheit:
Die Bundesregierung hat eine KI-Strategie verabschiedet, und die EU arbeitet an einem KI-Gesetz, das helfen soll, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Strategische Partnerschaften:
Kooperationen mit Unternehmen, die Lösungen für die öffentliche Verwaltung entwickeln, sind eine Möglichkeit, die Einführung von KI voranzutreiben.

 

Hier die Struktur und Inhalte von die-oeffentliche-verwaltung.de

Diese Website bietet Informationen zu allen wichtigen Themenbereichen der öffentlichen Verwaltung, beispielsweise finden Sie Gesetze und Vorschriften, Tarifverträge, Tipps und Hinweise zu Neuregelungen sowie Link-Tipps und wichtige Urteile zum Beamtenrecht.  

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Tarifrunde 2021 der Länder(TV-L ohne Hessen)

Erste Verhandlungsrunde am 08.10.2021 ohne Ergebnis

Gewerkschaften geben Forderungen bekannt

Tarifrunde Hessen

Das Land Hessen gehört nicht mehr zur Tarifgemeinschaft der Länder (TdL). Deshalb verhandeln in Hessen die öffentlichen Arbeitgeber mit den dortigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in einer separaten Runde.

>>>Am 15.10.2021 gelang es, einen spektakulären Abschluss für die Beschäftigten zu erzielen (für die Zeit von 2021 bis 2023).

Das Tarifergebnis soll auch auf die Hessischen Beamtinnen und Beamten sowie Beamtenanwärter/innen übertragen werden.

 

Meldungen für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung

Meldungen zur öffentlichen Verwaltung

 

Beamtinnen und Beamte

www.beamten-informationen.de

www.beamtenversorgung-online.de

www.beihilfe-online.de

www.besoldung-online.de

Beamtenanwärter und Referendare

www.beamtenausbildung-online.de 

Ruhestandsbeamte

www.ruhestandsbeamte.de

Tarifbeschäftigte (früher Angestellte und Arbeiter)

www.tarifvertragoed.de

Auszubildende, Schüler und Praktikanten  

www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de 

Buchtipps zum Vorzugspreis für Mitarbeiter
der öffentlichen Verwaltung

Jedes Taschenbuch und jeder Ratgeber für
Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte
im öffentlichen Dienst kostet nur 7,50 Euro.
>>>Zur Übersicht aller Publikationen  


Exklusives Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung



Red 20231208 / 20231011 / 20251109 / 20260126

Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro (inkl. MwSt. und Versand)

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen um Einkommens- und Arbeitsbedingungen (u.a. auch verwaltungsbeamte.de). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Verfügbar sind die OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungs-recht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind komfortabel, denn mit den VerLINKungen gelangt man direkt auf die Website mit weiterführenden Informationen: Nebentätigkeitsrecht für Arbeitnehmer und Beamte, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg in den öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

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