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24.11.2009: Gemeinsame Erklärung zur einheitlichen Behördenrufnummer 115 unterzeichnet

Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und das Bundesministerium des Innern haben heute auf der Messe Moderner Staat in Berlin die "Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts D 115 Einheitliche Behördenrufnummer" unterzeichnet.

Damit bekennen sich die Partner zum weiteren Ausbau des Bürgerservices. Sie verpflichten sich, vertrauensvoll und kooperativ zusammenzuarbeiten, um eine deutschlandweite Verfügbarkeit der einheitlichen Behördenauskunft zu realisieren.

Dazu erklärte der IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus: "Über 40 Kommunen, Landesdienststellen und Bundesbehörden stellen derzeit über die Rufnummer 115 den Zugang zu Verwaltungsinformationen zur Verfügung. Bis 2011 sollen alle Bundesbehörden an den Verbund angeschlossen sein, bis 2013 wollen wir den D115-Service in ganz Deutschland anbieten. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, das wir nur gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Partnern erreichen können."

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, hob für die kommunalen Spitzenverbände hervor, dass sie seit dem Start des Projekts in die Arbeit einbezogen seien und das Vorhaben stets konstruktiv durch Einbringung kommunalen Sachverstandes begleitet hätten. "Richtig eingesetzt", so Prof. Dr. Henneke, "kann die einheitliche Behördenrufnummer einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung von Verwaltungsdienstleistungen im Interesse der Bürger leisten." Kommunen, Länder und Bundesinstitutionen, die bereits während der zweijährigen Pilotphase bereit sind, sich dem D115-Verbund anzuschließen, werden aktiv unterstützt.

Die einheitliche Behördenrufnummer 115 ist ein verwaltungsebenenübergreifender Service. Er erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern den Kontakt zur Verwaltung, unabhängig von der Zuständigkeit, und gibt Auskünfte über Verwaltungsdienstleistungen. Zurzeit können in Modellregionen über 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger den Bürgerservice nutzen. 55 Prozent der Fragen werden im ersten Kontakt beantwortet. Anrufer, deren Frage nicht beantwortet werden kann, werden telefonisch weiterverbunden, oder deren Anfrage wird in Form einer elektronischen Nachricht weitergeleitet. Innerhalb von 24 Stunden erhält der Anrufer eine Rückmeldung - wahlweise per E-Mail, Fax oder per Rückruf.

Quelle: Bundesinnenministerium, 24.11.2009


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