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Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
Der Ratgeber "BerufsStart" hilft allen Berufseinsteigern im öffentlichen Dienst. und richtet sich gleichermaßen an Auszubildende und Beamtenanwärter.
Der Ratgeber kann für 7,50 Euro online bestellt werden >>>weiter
Mehr Informationen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter unter
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de
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Zur Übersicht aller Verwaltungsberufe
Hier geben wir einige Tipps zur Bewerbung
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Kinderpfleger/in
Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder höherwertige Abschlüsse, Erfüllte Berufsschulpflicht
Dauer: 3 Jahre (2 Jahre hauswirtschaftlich-pflegerische Berufsfachschule, 1 Jahr Anerkennungspraktikum
Ausbildungsabschluss: Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/in
Kurzbeschreibung:
Die Ausbildung zur/zum Kinderpflegerin/Kinderpfleger beinhaltet pflegerische, hauswirtschaftliche und pädagogische Aufgaben in Familien und unter der Leitung einer Fachkraft in Einrichtungen für Kleinst- und Kleinkinder.
Vorpraktikum Kinderpfleger/ /in
Das Vorpraktikum ist keine zwingende Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Kinderpfleger/in wird aber aufgrund der berufspraktischen Erfahrung empfohlen.
Voraussetzungen: Hauptschulabschluss oder höherwertige Abschlüsse
Erfüllte Berufsschulpflicht
Dauer des Praktikums: 1 Jahr
Praktikumsgliederung: Betreuung der Kinder mit einer Fachkraft, Arbeit an Projekten und Veranstaltungen
Anerkennungspraktikum
Voraussetzungen: erfolgreicher Besuch der zweijährigen hauswirtschaftlich-pflegerischen Berufsfachschule.
Dauer des Praktikums:1 Jahr
Ausbildungsgliederung:
Weiterbildungsmöglichkeiten. Nach der abgeschlossenen Ausbildung kann man sich zum/zur Erzieher/in weiterbilden.
Die Bewerbung für das Vorpraktikum Kinderpfleger/in und Anerkennungsjahr sollte an die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gerichtet sein.